Die Finanzverwaltung hat die
„Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD)
erlassen und die Vorschriften zur Buchhaltung damit verschärft.
In den GoBD sind unter anderem geregelt:
Die Bedeutung der steuer- und außersteuerrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Die Auslegung der allgemeinen Buchführungspflichten
Die Verantwortlichkeiten für die Führung elektronischer Aufzeichnungen
Die Notwendigkeit sowie die Anforderungen eines internen Kontrollsystems sowie einer Verfahrensdokumentation
Die Anforderungen an die Datensicherheit
Der Datenzugriff der Finanzverwaltung
Fazit: Der Prozess und die Organisation der Buchhaltung haben mittelbare Auswirkung auf die Steuerbelastung und sind Aufgaben für Ihren Steuerberater.